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Kostenübernahme eines orthopädischen Bürostuhles und Sitz-Steh-Tisches durch die Deutsche Rentenversicherung
Leitfaden für die Bezuschussung von Hilfsmitteln
Sollten Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit auf ein Hilfsmittel (z.B. Spezialstuhl) angewiesen sein oder liegt bei Ihnen oder einem Ihrer Mitarbeiter eine Wirbelsäulenerkrankung vor, kann man die Anschaffungskosten für einen orthopädischen Bürodrehstuhl ganz oder teilweise von der DRV erstatten lassen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft eingegangene Anträge nach Vorlage medizinischer Gutachten und wird die Anschaffung in vielen Fällen bezuschusst.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Ein Facharzt attestiert, dass die Tätigkeit nur unter Verwendung eines entsprechenden Hilfsmittels weiter ausgeübt werden kann. Dieses Hilfsmittel sollte im Attest direkt benannt werden – z.B. Arthrodesenstuhl.
Ausschlaggebend für die Bewilligung eines Hilfsmittels ist die Zeit, in der Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden (mind. 15 Jahre).
Der entsprechende Antrag wird mit dem Attest ausgefüllt bei der Rentenversicherung eingereicht. Eine schnellere Bearbeitung des Antrags kann durch das Einreichen eines Kostenvoranschlags bei der Beantragung erreicht werden.
Erstattet werden bis 435,00 € inkl. Mwst bei dem Bürostuhl und bis 800 € bei dem Sitz-Steh-Tisch. Das bewilligte Hilfsmittel – wie zum Beispiel ein Spezialstuhl – geht in das Eigentum des Mitarbeiters über.
Unter bestimmten Rahmenbedingungen werden auch von den Berufsgenossenschaften die Kosten dieser Hilfsmittel bezuschusst oder übernommen.
Der Antrag muss vor der Anschaffung bei einem Kostenträger gestellt sein, sonst erlischt der Anspruch. Direkt nach der Antragstellung kann der Versicherte den Stuhl beschaffen, der Kostenträger übernimmt im Rahmen der Kostenerstattung die Beschaffung, sobald positiv über den Antrag entschieden wurde. Wenn der Antrag direkt beim Reha-Berater des Kostenträgers eingereicht wird, kann dies den Zeitraum bis zur Entscheidung deutlich verkürzen. Nachdem Sie eine Bescheinigung zur Beschaffung eines orthopädischen Bürostuhls haben, wenden Sie sich an ein qualifiziertes Fachgeschäft. Der Stuhl ist gemäß den Vorschriften der BfA nach eingehender Sitzprobe in einem Fachgeschäft auszuwählen. Der Antrag wird mit dem Attest und dem Kostenvoranschlag des Fachhändlers an den Kostenträger geschickt. Die Bearbeitungszeit liegt in Regelfall bei 8 bis 10 Wochen, kann aber auch bis zu mehreren Monaten betragen.
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