Allgemeine Informationen zur Bezuschussung eines orthopädischen Bürostuhl
durch die Deutschen Rentenversicherung
Antrag
Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder, der sitzend arbeitet und einen Arbeitsplatz benötigt, der seine Teilhabe am Arbeitsleben sicherstellt. Die drohende Erwerbsunfähigkeit ist der Maßstab nach dem gemessen wird, ob die Voraussetzungen für den Betroffenen erfüllt werden.
Das heißt, ein „orthopädischer Bürostuhl“ muss notwendig sein, damit die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt und der Arbeitsplatz gesichert wird.
Dazu muss allerdings vom behandelnden Orthopäden, bzw. Arzt kein orthopädischer Bürostuhl verordnet werden. Ein ausführliches medizinisches Gutachten allein ist gefordert und die Voraussetzung für eine Kostenerstattung. Natürlich ist in diesem Zusammenhang der Hinweis auf den Arbeitsplatz (Stuhl/Tisch) sehr hilfreich für die Erstattung, bzw. unserer Meinung nach eigentlich notwendig.
Wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden liegt vor und/oder eine Reha – Maßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation ist erfolgt.
Im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen, um auch zukünftig beruflich tätig sein zu können. Einschränkungen und Behinderungen sollen ausgeglichen werden.
Grundsätzlich ist aber weder eine Arbeitsunfähigkeit, noch eine Bandscheibenoperation Voraussetzung für die Hilfe, um es nochmals zu wiederholen: Die drohende Erwerbsunfähigkeit ist der Maßstab.
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Antrag Bezuschussung eines orthopädischen Bürostuhl durch die Deutsche Rentenversicherung
Bei folgenden Indikationen ist ein orthopädischer Stuhl empfehlenswert:
- Nach Bandscheibenoperation
- Beckenvenenthrombosen
- Degenerative Bandscheibenerkrankungen
- Erkrankungen aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz
- Facettensyndrom
- Lumbalgien
- Lumboischialgie
- Lymphstau im Bein- Beckenbereich
- Morbus Bechterew (Einsteifung der Wirbelsäule)
- Morbus Scheuermann
- Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper)
- Pseudospondylolisthesis
- Spondylarthrose
- Spondylitis
- Spondylolyse
- Statische Wirbelsäuleninsuffizienz
- Flachrücken
- Hohlkreuz
- Rundrücken
- Skoliose
- Systemische Skeletterkrankungen
- Varizen (Krampfadern) an Ober- und Unterschenkeln
- Wirbelgleiten Spondylolisthesis
Indikationen Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit
Was ist dazu notwendig?
Die ausreichende medizinische Begründung der Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt muss vorliegen. Der Arzt oder Orthopäde sollte attestierten, dass ein orthopädischer Stuhl verordnet werden muss, damit die berufliche Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann.
Der Einsatz des Stuhls ist zur beruflichen Rehabilitation notwendig. Erstattet werden meistens € 435,- für den Stuhl. Jeder Fall ist jedoch individuell zu beurteilen, einen festgelegten Höchstbetrag gibt es nicht, der Erstattungsbetrag kann variieren.
Nach einer Rehabilitationsmaßnahme brauchen Sie den Entlassungsbericht der Klinik. Die Notwendigkeit zur Anschaffung eines Stuhls muss ausreichend medizinisch begründet werden.
Sie benötigen den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation, den Zusatzfragenbogen und weitere verschiedene Formulare, die Sie bei ihrem Rentenversicherungsträger erhalten. (www.deutsche-rentenversicherung.de)
Ein Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers beim Erwerb eines Bürostuhls ist nicht zwingend notwendig, aber empfehlenswert.
Wo stellen Sie den Antrag?
- Die meisten sicherlich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Angestellte, die über 15 Jahre rentenversichert sind oder nach einem Heilverfahren/Kur).
- Deutsche Rentenversicherung Regional, z.B. Deutsche Rentenversicherung Nordbayern usw., (Arbeiter, die über 15 Jahre rentenversichert sind oder nach einem Heilverfahren/Kur).
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft, Bahn See
- Berufsgenossenschaft (nach Arbeits- oder Wegeunfall, Berufskrankheit)
- Agentur für Arbeit (Arbeiter und Angestellte)
- Krankenkassen im Rahmen von Präventionsleistungen bei Rückenproblemen – Einzelfallentscheidungen.
- Integrationsämter und Fürsorgestellen
Wer hilft bei der Antragstellung?
- Rehaberater der Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung
- Reha- Sozialberater der Rehaklinken und Rehaeinrichtungen
- Technische Berater und Rehaberater der Agenturen für Arbeit und Krankenkassen
- Behandelnde Ärzte und Betriebsärzte
Vorgehensweise – was müssen Sie sonst noch tun!
Nachdem Sie eine Bescheinigung zur Beschaffung eines orthopädischen Bürostuhls von ihrem Arzt haben, wenden Sie sich an ein qualifiziertes Fachgeschäft und wählen Sie das Produkt nach eingehender Sitzprobe und Beratung in dem Fachgeschäft aus.
Der Antrag muss vor der Bestellung/Anschaffung bei einem der Kostenträger gestellt sein, sonst erlischt der Anspruch. Direkt nach der Antragstellung kann der Versicherte den Stuhl beschaffen, der Kostenträger übernimmt im Rahmen der Kostenerstattung die Beschaffung, sobald positiv über den Antrag entschieden wurde. Wenn der Antrag direkt beim Rehaberater des Kostenträgers eingereicht wird, kann dies den Zeitraum bis zur Entscheidung deutlich verkürzen.
Die Bearbeitungszeit liegt manchmal bei mehreren Monaten. Falls Sie nicht wissen wer als Kostenträger in Frage kommt, geben Sie den Antrag direkt bei der Rentenversicherung ab. Die RV kann verbindlich feststellen wer zuständig ist. Wenn Sie den Antrag bei den Agenturen für Arbeit abgeben, müssen auch diese innerhalb von 14 Tagen entscheiden, wer für die Bearbeitung und Kostenerstattung zuständig ist.
Der Antrag (Formulare siehe Internet) wird mit aussagekräftigen medizinischen Unterlagen und dem Kostenvoranschlag des Fachhändlers an den Kostenträger geschickt.